30 Jahre Gleichbehandlungsgesetz
Seit nunmehr 30 Jahren ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern gesetzlich verankert.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine staatliche Einrichtung zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung und zum Schutz vor Diskriminierung.
Seit 1979 gibt es in Österreich ein Gleichbehandlungsgesetz. Ursprünglich hat dieses Gesetz die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben geregelt.
Mittlerweile wurde das Gleichbehandlungsgesetz mehrmals geändert und erweitert, sodass es jetzt Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung verbietet.
In der Arbeitswelt gilt daher das Gleichbehandlungsgebot ohne Unterschied des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.
Wenn folgende Benachteiligungen auf Sie zutrifft, dann wenden Sie sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft:
- Fühlen Sie sich in der Arbeitswelt benachteiligt/diskriminiert aufgrund Ihres Geschlechts?
- Fühlen Sie sich belästigt oder sexuell belästigt?
Regionalbüro:
Mozartstraße 5/3
4020 Linz
Tel. 0732-783877
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http://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at/